Datenschutz-Grundverordnung
Die Zeit drängt! Ab dem 25. Mai gilt die Datenschutz-Grundverordnung der EU.
Unternehmen müssen dann strengere Regeln einhalten, um personenbezogenen Daten zu schützen.
Neu ist auch, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden ermächtigt werden, für Verstöße gegen diese Verordnung Geldbußen in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro festzusetzen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit den Anforderungen vertraut zu machen, die das neue Datenschutzrecht stellt.
Praktikable Handreichungen für kleine Unternehmen inkl. Musterverzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten stellt das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht unter folgender Internetseite zur Verfügung: