Informationen für Unternehmen in der Corona-Krise
Unsere Geschäftspartner bieten Ihrem Unternehmen schnell und unkomplizierte Hilfe auf folgenden Infoseiten, Hotlines und Informationsblättern:
„Neustarthilfe für Soloselbständige“
Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige in allen Wirtschaftszweigen finanziell unterstützt, die im Zeitraum Januar bis Juni 2021 Corona-bedingt hohe Umsatzeinbußen verzeichnen, aber nur geringe betriebliche Fixkosten haben und für welche die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III daher nicht in Frage kommt. Dazu zählen Soloselbständige, die personenbezogene (z.B. Kosmetikerinnen und Kosmetiker) oder kreative, künstlerische Tätigkeiten ausüben (z.B. Musikerinnen und Musiker, Gestalterinnen und Gestalter, Fotografinnen und Fotografen) oder zum Beispiel im Gesundheitswesen (z.B. Therapeutinnen und Therapeuten, Trainer), der Tourismusbranche (z.B. Stadtführerinnen und Stadtführer, Reiseleiterinnen und Reiseleiter) oder Bildungsbranche (z.B. Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer, Coaches) tätig sind.
Die Auszahlung der Neustarthilfe erfolgt in der Regel wenige Tage nach Antragstellung. Weitere Informationen finden Sie unter www.ihk-nuernberg.de/ueberbrueckungshilfe
Umfrageergebnis
Wir haben aktuell eine Umrfrage zur wirtschaftlichen Lage in unserem Landkreis durchgeführt. Hier finden Sie das Ergebnis unserer Umfrage: Auswertung Blitzumfrage Landkreis Roth
Hygienekonzept der IHK Nürnberg für Mittelfranken für Betriebe
- Unter https://www.ihk-nuernberg.de/de/media/PDF/corona-virus/vorlage-schutz-und-hygienekonzept-mit-beispielen2.pdf können Sie sich die IHK-Vorlage eines Hygieneplans herunterladen.
Überbrückungshilfe Corona - Wirtschaftsministerium
- Überbrückungshilfe durch das Wirtschaftsministerium unter https://www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe-corona/ zur Überbrückung eines Liquiditätsengpasses
Außerordentliche Wirtschaftshilfe - Novemberhilfe
- Antragstellung: Die Anträge können ab sofort über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de).
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes unterstützt Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen temporär geschlossen ist. Beantragt wird die Novemberhilfe mit Unterstützung eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers oder Rechtsanwalts.
Soloselbständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können mit dem Direktantrag selbst (ohne prüfenden Dritten, mit Elster-Formular) bis 5.000 Euro beantragen. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform der Überbrückungshilfen www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Die Novemberhilfe wird lt. Bund-Länderbeschluss vom 25. November bis in den Dezember hinein verlängert und das Regelwerk der Überbrückungshilfe III entsprechend angepasst.
Weitere Informationen, wie etwa die FAQs zur Unterstützung, finden Sie auch auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums.www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-11-05-faq-ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html
Bayerisches Hilfsprogramm für Kunst- und Kulturschaffende
- Empfänger erhalten für den Zeitraum ab Oktober 2020 eine Finanzhilfe als Ersatz des entfallenden Unternehmerlohns von bis zu 1.180 Euro monatlich, die mit der derzeitigen, bis Ende des Jahres laufenden Überbrückungshilfe des Bundes kumulierbar ist. Das Solo-Selbständigen-Programm umfasst ein Gesamtvolumen von 37,5 Mio. Euro für das Jahr 2020. Weitere Informationen und eine Übersicht finden Sie unter:
www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/corona-virus-finanzielle-hilfen#hilfsprogrammkultur
Überbrückungshilfe III kann jetzt beantragt werden
- Abschlagszahlungen bis 400.000 Euro können ab kommenden Montag (15. Februar) fließen, höhere Abschläge ab Ende Februar. Die 400.000 Euro ergeben sich als kumulierter Abschlag für die Monate November, Dezember, Januar und Februar. Anträge auf Neustarthilfe für Soloselbstständige sollen voraussichtlich ab Ende Februar möglich sein.
https://www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/corona-virus-finanzielle-hilfen/soforthilfe-corona/#ueberbrueckungshilfe3
Verlängerung der Corona-Hilfen bis Mitte 2021
- Die Europäische Kommission hat die Verlängerung der bisherigen beihilferechtlichen Grundlagen für die Corona-Hilfen genehmigt. Die entsprechenden Hilfen können nun bis zum 30. Juni 2021 weitergewährt werden. Die Bundesregierung verlängert daher das KfW-Sonderprogramm bis zum 30. Juni 2021, um Unternehmen weiterhin verlässlich mit Liquidität zu versorgen.
Ebenso können die LfA-Corona-Hilfen nunmehr nahtlos weiter beantragt werden können. Dies umfasst vor allem die bewährten Schnellkredite der beiden Förderbanken. Auch die Genehmigung für den BayernFonds für Unternehmen mittlerer Größe wurde verlängert und an die neue Laufzeit angepasst. Ab sofort kann der BayernFonds Garantien bis 30. Juni 2021 gewähren und Rekapitalisierungsmaßnahmen bis 30. September 2021 einsetzen.
https://www.ihk-nuernberg.de/finanzielle-hilfen
Corona-Hotline für Selbständige
- Die Agentur für Arbeit hat eine Service-Hotline für Selbstständige, Solo-Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler, Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer sowie Künstlerinnen und Künstler eingerichtet. Wer zu dieser Gruppe gehört und finanzielle Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt und/oder Informationen zu Hilfsprogrammen des Bundes und der Länder sucht, erhält unter der gebührenfreien Nummer 0800 4555 521 von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr hilfreiche Auskünfte.
Diese Servicerufnummer erleichtert die Beantragung der Grundsicherung sowie von Corona-Hilfen und ist optimal abgestimmt auf die Zielgruppe der Selbstständigen. Die Mitarbeiter erklären, wie Anträge gestellt werden können und welche Unterlagen erforderlich sind. Sie beraten außerdem psychologisch und helfen auch bei beruflicher Neuorientierung.
Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr gebührenfrei erreichbar unter 0800 4555 521.
Bundesweiter Lockdown bis 07. März 2021
Bund und Länder haben eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 7. März 2021 beschlossen. Die Möglichkeiten zur Arbeit im Homeoffice sollen in dieser Phase weiter so intensiv wie möglich genutzt werden. Frisöre dürfen ab 1. März ihre Arbeit wieder aufnehmen. Und: Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz stabil bei unter 35 pro 100 000 Einwohnern liegen, sollen der Einzelhandel, körpernahe Dienstleistungen sowie Museen und Galerien nach dem 7. März unter strengen Hygieneauflagen wieder starten dürfen. https://www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/oeffnung-von-geschaeften-und-betrieben/erneuter-lockdown/
Ausbildungsprämie
- Wichtige Änderungen zur Beantragung verschiedener Unterstützungsleistungen für Ausbildungsbetriebe sind zum 11. Dezember in Kraft getreten.
Ab sofort können alle Unternehmen eine Prämie erhalten, wenn sie Auszubildende aus insolventen Betrieben übernehmen – und zwar unabhängig von der Betriebsgröße. Die Bundesregierung hat die entsprechenden Fördervoraussetzungen erweitert. Zudem sind die Antragsfristen für Übernahmeprämien und Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung (für Unternehmen unter 250 Vollzeitäquivalenten) bis Mitte 2021 verlängert worden.
Interessenten können die Förderung – auch rückwirkend zu den verbesserten Konditionen – bei den Agenturen für Arbeit beantragen. Weitere Einzelheiten finden Sie unter www.ihk-nuernberg.de/ausbildungspraemie - Sämtliche Informationen für Ausbildungsbetriebe zur Beantragung der Prämie bei der Bundesagentur für Arbeit finden Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern
- Das Dokument "Bescheinigung der zuständigen Stelle" müssen Sie sich Bestätigen lassen.
Als IHK-Betrieb muss das ausgefüllte Dokument an ausbildungspraemie@nuernberg.ihk.de.
HWK-Betriebe wenden sich bitte an lehrlingsrolle@hwk-mittelfranken.de.
Kurzarbeitergeld - Agentur für Arbeit
- Informationen, Vordruck zum Anzeigen von Kurzarbeit, Erklärvideos und Tabellen zur Berechnung der Höhe des Kurzarbeitergeldes: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
- Wie verhält es sich mit dem Kurzarbeitergeld für Firmen, die die sogenannte "Novemberhilfe" beantragt haben? Was ist bei Weihnachtsgeld und Kurzarbeit zu beachten? Oder beim Urlaubsanspruch für das laufende Jahr? Diese und weitere Antworten finden Sie auf der IHK-Website: https://www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/corona-virus-und-kurzarbeit-kurzarbeitergeld
- Regionale Telefonnummern der Agentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg und des regionalen Jobcenters finden Sie diesem Dokument
- Beratung zum Kurarbeitergeld durch den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit unter der Hotline: 0800 4 5555 20
Steuererleichterungen - Finanzamt
Liquiditätshilfe durch Kredite und Risikoübernahmen - LfA Förderbank Bayern
- Bei der Bewältigung der Corona-Krise hilft die LfA mit Krediten und Risikoübernahmen
- Voraussetzung ist die Bereitschaft der Hausbank, die LfA-Förderangebote in die Gesamtfinanzierung einzubinden
- Weiter Infos - auch zum neu verabschiedeten Schnellkredit - finden Sie hier: https://lfa.de/website/de/aktuelles/_informationen/Coronavirus/index.php
Infosammlung - IHK Nürnberg für Mittelfranken
- Die IHK Nürnberg für Mittelfranken informiert zu Sofortmaßnahmen, Förderungen, Arbeitsausfall, Arbeitsschutz usw. unter https://www.ihk-nuernberg.de/de/KundenService/Beratung-zur-Mitgliedschaft/corona-virus-dienstreisen-arbeitsausfall-arbeitsschutz-was-ist-arbeitsrechtlich/
Infosammlung - Handwerkskammer Nürnberg für Mittelfranken
- Aktuelle Informationen für Betriebe, Arbeitnehmer, Teilnehmer, Eltern sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen für Handwerksbetriebe finden Sie unter https://www.hwk-mittelfranken.de/artikel/corona
Corona-Arbeitsschutzstandards
- Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in einen Leitfaden zum einheitlichen Arbeitsschutz Informationen zusammengestellt, wie Unternehmen die Gesundheit ihrer Mitarbeiter während Corona schützen können
Kreditberatung - Sparkasse Mittelfranken Süd
- Auf der folgenden Seite erhalten Geschäftskunden immer die aktuellsten Informationen zu den Finanzhilfen für Unternehmen, die durch Corona in finanzielle Nöte geraten sind: https://www.spkmfrs.de/corona
- Hinweis: informieren Sie sich zuerst auf der genannten Seite, lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater die erforderlichen Unterlagen zusammenstellen, vereinbaren Sie anschließend mit Ihrem Sparkassenbetreuer einen Termin
Videochat-Programme im Test
- Die Stiftung Warentest hat zwölf Videochat-Programme getestet.
Hier der Link zum Testbericht: https://www.test.de/Videochat-Programme-im-Test-Die-besten-Tools-fuer-Video-Telefonie-5605104-0/
Sollten Sie weiterführende Unterstützung benötigen, sind wir gerne für Sie da und stehen Ihnen zur Seite.
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